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Klassische Lebensversicherung: Alter Hut oder in Spezialfällen immer noch attraktiv? (2.Teil)

Der Ertragsanteil bei Lebensversicherungen mit und ohne Provisionsbelastung berechnet sich aus dem Beispiel im 1. Teil wie folgt:

Lebensversicherung mit Provision:              200.000 € - 132.491 € =  67.509 €

Lebensversicherung ohne Provision:           200.000 € - 119.699 € =  80.301 €

Bei einem Bankprodukt wäre auf beide Beträge die Kapitalertragssteuer von 25 % zu zahlen. Dies wären in den Beispielen 16.877 € oder 20.075 €.

Durch die besondere Regelung für Lebensversicherungen beträgt dort die Steuer – unter der Voraussetzung, dass die versicherte Person einen durchschnittlichen Steuersatz von mindestens 30 % hat - nur die Hälfte, also 8.439 € oder 10.038 €. Dieser Betrag erhöht die Rendite bei einer Kapitalanlage über eine Lebensversicherung gegenüber eines Bankproduktes im obigen Beispiel. Die Rechnung ist allerdings mit Vorsicht zu sehen, weil bei einer risikoreicheren Kapitalanlagestrategie für ein Bankprodukt leicht wesentlich höher Kapitalanlageerträge und damit ein absolut höher Gewinn für den Kunden entstehen kann.

Vergleich man nur die Ergebnisse für die Lebensversicherungen mit und ohne Provision fällt auf, dass der Steuervorteil von ca. 10.000 € von den Folgen der Provision für den Versicherungsvermittler mehr als verbraucht wird.

Dies gilt sowohl für eine klassische wie auch für eine fondsgebundene Lebensversicherung. Um eine dem Risiko angemessene Rendite zu erzielen, muss ein provisionsfreier Tarif gewählt werden. Ansonsten gibt es beim Ansparprozess keinen Unterschied zwischen einem Bankprodukt und einer Lebensversicherung.

Hinweis:

Eine Spezialform der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die Anlage in Indexfonds (Index-Police). Indexfonds sind Investmentfonds, die einen bestimmten Börsenindex (z. B. DAXDow Jones) möglichst exakt nachbilden. Dazu investieren die Fonds zum Beispiel in die dem Index zugrunde liegenden Wertpapiere im gleichen Verhältnis wie der Index. In diesem Zusammenhang werden auch immer ETF’s genannt. ETF steht für „exchange-traded fund“ und meint einen Investmentfonds, der an einer Börse gehandelt wird. Er wird im Normalfall nicht über die emittierende Investmentgesellschaft, sondern über die Börse erworben und veräußert. Indexpolicen verursachen weniger Verwaltungskosten des Versicherers für die Kapitalanlage und sind durch die breite Streuung, z.B. über alle Unternehmen, die im DAX gelistet sind, in der Wertentwicklung deutlich stabiler als gewöhnliche Investmentfonds.

 

Tipps:

·       Eine Lebensversicherung sollte nur bei einem speziellen Bedarf, z.B. Absicherung einer Hypothek auf das Eigenheim, gewählt werden. Ansonsten ist eine Aufteilung in eine entsprechende Risiko-Lebensversicherung und in eine provisionsfreie Rentenversicherung oder ein Bankprodukt als Ansparprozess mit eigens für den Kunden zugeschnittenen Kapitalanlagestrategie zu empfehlen. Die Entscheidung zum Ansparprozess zwischen Rentenversicherung und Bankprodukt hängt von der individuellen Kapitalanlagestrategie ab. Bei einem risikoarmen Kapitalanlagewunsch liegt eine Rentenversicherung ohne provisionsbelastetem Tarif gegenüber einem Bankprodukt vorne. Diese Einschätzung gilt auch unter Beachtung des Steuervorteils einer Lebensversicherung bei Auszahlung (Halbierung der Kapitalerträge als Basiswert für die Kapitalertragsteuer) gegenüber einem Bankprodukt, weil ein Bankprodukt aus Kundensicht deutlich flexibler in der individuellen Kapitalanlage ist.

 

·       Es ist darauf zu achten, dass auch ein provisionsfreier Tarif angeboten wird. Die Beiträge bei einem sogenannten „Netto-Tarif“ (ohne Provision) sind bei längerer Laufzeit um 10 % günstiger. Bei einer Gesamtbeitragssumme von 100.000 € sind dies bis zu 10.000 €. Der Prozentsatz von 10 % ist unabhängig von der Gesamtbeitragssumme und gibt genauso für Summen von 30.000 € (3.000 € Ersparnis) wie für Summen von 500.000 € (50.000 € Ersparnis).

 

·       Bei einer Dynamisierung von Beiträgen ist bei provisionsbelasteten Tarifen besondere Vorsicht geboten, weil der Vermittler an jeder automatischen Beitragserhöhung durch Zahlung von  entsprechenden Provisionen beteiligt wird. Diese Beiträge werden von der versicherten Person mit der Beitragserhöhung bezahlt, obwohl der Vermittler keine weitere eigene Leistung erbringt. Eine jährliche Beitragserhöhung um 3 % erhöht die Provision des Vermittlers nach 25 Jahren gegenüber seiner Anschlussprovision am Anfang um das Doppelte. Ohne Gegenleistung erhält er bei einer Abschlussprovision von z.B. 5.000 € den gleichen Betrag von 5.000 € insgesamt nochmal über die nächsten 25 Jahre.

Bei provisionsfreien Tarifen tritt dieses Problem nicht auf. Dort ist eine Dynamisierung der Beiträge auf Wunsch der versicherten Person ohne Bedenken.

 

·       Wenn der Wunsch nach einer fondsgebundenen Lebensversicherung besteht, sollte eine „Indexpolice“ (ETF’s) gewählt werden. Sie hat den Vorteil von geringeren Kapitalverwaltungskosten für den Versicherer, die sich positiv auf den Beitrag der versicherten Person durchschlägt Außerdem ist die Schwankung im Wert des Investmentfonds über die Laufzeit niedriger, da in der Regel alle Unternehmen eines Aktienindex im Fonds enthalten sind.

  

·       Einige Anbieter haben die Möglichkeit, bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung eine Beitragsgarantie zuzusagen. Damit sind zumindest die eingezahlten Beiträge auch dann gesichert, wenn der Investmentfonds schlecht per formt. Zur Absicherung der Erlebensfallleistung ist dies empfehlenswert.

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