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Klassische Lebensversicherung: Alter Hut oder in Spezialfällen immer noch attraktiv? (1.Teil)

Die klassische Lebensversicherung ist eine Kombination aus einer Risiko-Lebensversicherung im Falle des Todes der versicherten Person und einem Ansparprozess ähnlich einer Rentenversicherung in der Ansparphase. Sie wird häufig zur Sicherung einer Hypothek auf das Eigenheim gekauft. Auf der einen Seite schützt sie die Hinterbliebenen im Falle des Todes der versicherten Person, da die Leistung der Lebensversicherung der Höhe der Hypothek entspricht. Auf der anderen Seite kann im Erlebensfall mit der Leistung der Versicherung  der Höhe der (Rest-)Hypothek gezahlt werden. Eine perfekte Kombination für genau diesen Fall.

Die Lebensversicherung gibt es als klassische Form mit einem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Kapitalanlage geringen Risiko (sichere Kapitalanlage) sowie als fondsgebundene Lebensversicherung. Dort ist das Risiko durch die Fondsanlage als mittel einzuschätzen. Dafür besteht aber die Chance auf erhöhte Kapitalanlageerträge.

 

Zielgruppe:                            alle Familien/Partnerschaften, Ledige mit Kindern oder
                                               Rentner, die auf ein spezielles Ereignis ansparen wollen
                                               (z.B. Rückzahlung einer Hypothek auf ein Eigenheim)

Schadenpotenzial:                                                     200.000 € - 500.000 €

Priorität:                                                                   hoch (im Falle eines speziellen Bedarfs)                                                                           

Die Lebensversicherung bietet sowohl einen Todesfallschutz (Risiko-Lebensversicherung) als auch einen Ansparprozess zur Rückzahlung einer Hypothek oder zur Umwandlung im Rentenalter in eine Rentenversicherung mit monatlichen Leistungen. Sie wird häufig mit entsprechenden Bankprodukten verglichen und wird zu Zeiten der Niedrigzinspolitik als unrentabel qualifiziert. Die Beiträge in den Medien basieren auf fehlerhafte Folgerungen von Halbwahrheiten und dienen hauptsächlich dazu, eine bestimmte Meinung des Autors, sei es für oder gegen Lebensversicherungen, zu untermauern.

 

Drei Dinge sind zunächst wichtig:

·         Steuervorteil bei der Auszahlung der Leistung
In folgenden Fällen sind nur die Hälfte der Kapitalerträge zu versteuern:

. Die Versicherungsleistung wird nach Ablauf der Laufzeit in einem Betrag an Sie ausgezahlt.

. Der Versicherungsvertrag hat eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren.

. Der Versicherungsnehmer ist bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt.

. Der Todesfallschutz der Versicherung deckt mindestens die Hälfte der Beitragssumme.

(Seit dem 31. März 2009 wurden die Regelungen zur Besteuerung noch einmal in
Paragraph 20, Absatz 1, Nummer 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) leicht modifiziert)

  • Risikoschutz im Todesfall


Bei einem Bankprodukt erhält der Kunde bei vorzeitigem Tod nur die Höhe der eingezahlten Beiträge plus Zinsen. In Extremfall sind es bei plötzlichem Tod zu Beginn des Ansparprozesses nur wenige Monatsbeiträge. Bei der Lebensversicherung wird bereits in derartigen Fälle unmittelbar nach Vertragsabschluss die volle vereinbarte Leistung ausgezahlt. Dies ist ein wichtiger Unterschied. Insofern kann ein Vergleich zwischen einem Bankprodukt und einer Lebensversicherung nur als Vergleich der beiden Ansparprozesse und deren Rendite richtig sein.

 

  • Risikoarme Kapitalanlagestrategie bei Lebensversicherungen


Klassische Lebensversicherungen müssen die Kapitalanlagestrategie sicher, d.h. risikoarm, gestalten. Selbst bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist das Kapitalanlagerisiko höchstens mit mittel zu klassifizieren. Der Nachteil für die Lebensversicherung besteht in der geringeren Chance für eine hohe Rendite. Da Bankprodukte diese Restriktionen nicht haben, können Ansparprozesse in beiden Branchen nur verglichen werden, wenn eine gleiche Risikoklassifizierung angenommen wird.

Anhand eines Beispiels soll die Frage der Vorteile einer klassischen Lebensversicherung untersucht werden:

Annahmen:

  • Die versicherte Person schließt eine Hypothek auf ein Einfamilienhaus in Höhe von 130.000 € ab. Dies soll die Todesfallleistung abdecken. Zum Auszahlungszeitpunkt nach 35 Jahren soll die Leistung inklusive der Überschussbeteiligung 200.000 € betragen, um einen Zusatzbeitrag für anstehende Investitionen am Haus oder zur Erhöhung der Rentenleistungen zu haben.
  • Daten für die Lebens- und Risiko-Lebensversicherung:

      Geburtsdatum:                                               1.1.1992
Vertragsbeginn:                                             1.4.2019

Schlussalter:                                                  62 Jahre
Dauer:                                                              35 Jahre
Todesfallsumme:                                               133.000 €
Ablaufleistung für Lebensversicherung:       200.000 €
Überschussverwendung:                    erlebensfallbetonter Summenzuwachs

 

Es ergeben sich folgende Werte:

 

 

 

 

 

Lebensversiche-

rung mit Provision

 

 

Risiko-Lebens- versicherung

mit Provision

 

Lebensversiche-

rung ohne Provision

 

 

Risiko-Lebens-versicherung

ohne Provision

 

Ablaufleistung

 

 

    200.000 €

 

        ------

 

    200.000 €

 

       ------

 

Todesfallleistung

 

 

    133.000 €

 

     133.000 €

 

    133.000 €

  

     133.000 €

 

Monatlicher

Beitrag

 

            332 €

 

           6,45 €

 

            299 €

 

          14,05 €

 

Gesamtbeitrag

 

 

     139.400 €

 

         6.909 €

 

     125.600 €

 

          5.901 €

 

Die Lebensversicherung zerfällt unter Berücksichtigung einer marktüblichen Provision in die Teile:

Risiko-Lebensversicherung mit einem Gesamtbeitrag von              6.909 € und
Ansparprozess mit einem Gesamtbeitrag von                               132.491 €

Wenn ein provisionsfreier Tarif zugrunde gelegt wird, also keine Provision an den Versicherungsvermittler gezahlt wird, zerlegt sich der Gesamtbeitrag wie folgt:

Risiko-Lebensversicherung mit einem Gesamtbeitrag von              5.901 € und
Ansparprozess mit einem Gesamtbeitrag von                               119.699 €

Beide Lebensversicherungen haben einen Todesfallschutz von 133.000 € und eine Ablaufleistung von 200.000 €. Der Preisunterschied beim Gesamtbeitrag beträgt
139.400 € - 125.600 € = 13.800 €. Dies ist der Betrag, um den ein Tarif ohne Provision günstiger als einer mit Provision ist. Bei Verzicht auf eine provisionsbelastete Beratung beim Vertragsabschluss spart man 13.800 €, bezogen auf eine garantierte Erlebensfallsumme von 133.000 € (= Todesfallsumme) sind dies 10 %.

 

Tipps:

  • Eine Lebensversicherung sollte nur bei einem speziellen Bedarf, z.B. Absicherung einer Hypothek auf das Eigenheim, gewählt werden. Ansonsten ist eine Aufteilung in eine entsprechende Risiko-Lebensversicherung und in eine provisionsfreie Rentenversicherung oder ein Bankprodukt als Ansparprozess mit eigens für den Kunden zugeschnittenen Kapitalanlagestrategie zu empfehlen. Die Entscheidung zum Ansparprozess zwischen Rentenversicherung und Bankprodukt hängt von der individuellen Kapitalanlagestrategie ab. Bei einem risikoarmen Kapitalanlagewunsch liegt eine Rentenversicherung ohne provisionsbelastetem Tarif gegenüber einem Bankprodukt vorne. Diese Einschätzung gilt auch unter Beachtung des Steuervorteils einer Lebensversicherung bei Auszahlung (Halbierung der Kapitalerträge als Basiswert für die Kapitalertragsteuer) gegenüber einem Bankprodukt, weil ein Bankprodukt aus Kundensicht deutlich flexibler in der individuellen Kapitalanlage ist.

  •  Es ist darauf zu achten, dass auch ein provisionsfreier Tarif angeboten wird. Die Beiträge bei einem sogenannten „Netto-Tarif“ (ohne Provision) sind bei längerer Laufzeit um 10 % günstiger. Bei einer Gesamtbeitragssumme von 100.000 € sind dies bis zu 10.000 €. Der Prozentsatz von 10 % ist unabhängig von der Gesamtbeitragssumme und gibt genauso für Summen von 30.000 € (3.000 € Ersparnis) wie für Summen von 500.000 € (50.000 € Ersparnis).

 

 

 

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