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Rentenversicherung: Sicherheit im Alter, solange man lebt (1.Teil)

Rentenversicherungen haben die höchste Bedeutung für die Altersvorsorge. Sie garantieren eine lebenslange monatliche Rentenzahlung für die versicherten Personen.

 

 

Die Rentenversicherungen lassen sich wie folgt unterteilen:

  •  Riester-Rente
  •  Basisrente (Rürup-Rente)
  •  Betriebliche Altersvorsorge
  •  Klassische Rentenversicherung
  •   Fondsgebundene Rentenversicherung
  • „Indexpolice“

 

Bei allen Rentenversicherungen ist eine monatliche Zahlweise in der Anspar- und in der Rentenphase üblich. Es können aber auch Einmalzahlungen des Gesamtbeitrages oder von Teilbeiträgen – mit Ausnahme bei den Riester-Verträgen – erfolgen. Bei der Basisrente machen Einmalzahlungen des Gesamtbeitrages aus steuerlichen Gründen (maximale Höhe der absetzbaren Sonderausgaben) keinen Sinn.

 

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzug geförderte, grundsätzlich privat finanzierte Rente. Sie ist somit kapitalgedeckt. Die Zulage ist durch das Altersvermögensgesetz und das Einkommensteuergesetz beschrieben. Der erworbene Leistungsanspruch kann bis zu 30 % als Einmalbeitrag ausgezahlt werden.

Zu den Zulage berechtigten Personen gehören u.a.:

  •  Rentenversicherungspflichtige Angestellte
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker,  Hausgewerbetreibende, Künstler, Publizist oder Selbstständiger in Bildung und Pflege)
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Der Mindesteigenbeitrag sind 4 % vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres, höchstens jedoch 2.100 € pro Jahr. Der maximale erforderliche Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus dem Höchstbetrag von 2.100 €, vermindert um den individuellen Zulagenanspruch (Grundzulage/Kinderzulage).

Die jährliche Grundzulage pro Person beträgt 175 €. Zusätzlich wird eine jährliche Kinderzulage pro Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, von 185 €, geboren bis 31.12.2007, und von 300 €, geboren ab 1.1.2008, gezahlt.

Aufgrund des höchstmöglichen Sonderausgabenabzugs in Verbindung mit den maximalen Grund- und Kinderzulagen beträgt der Beitrag für eine Rentenversicherung nicht mehr als 2.100 € pro Jahr. Dies führt bei einer Laufzeit von 35 Jahren  in der Ansparphase zu einer Rentenzahlung in 35 Jahren von unter 400 €  im Monat vor Steuern. Die Kaufkraft beträgt aber im Vergleich zu heute und unter Beachtung einer Inflationsrate von jährlich 2 % zu Rentenbeginn nur noch 200 €. Je nach Alter zu Beginn des Vertrages ist es noch weniger.

Die monatlichen Renten in der Rentenphase sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Danach sind sie zu 100 % dem Einkommen hinzu zu rechnen. Wer heute als junger Arbeitnehmer einen Riester-Vertrag abschließt, kommt nicht mehr in den Genuss einer Steuervergünstigung in der Rentenphase. (Hinweis: Wer z.B. im Jahr 2022 in Rente geht, muss sich bereits 82 % der Riester-Rente als steuerpflichtiges Einkommen anrechnen lassen)

 

Basisrente (Rürup-Rente)

Die Basisrente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Sie ist kapitalgedeckt und nicht wie die gesetzliche Rentenversicherung umlagefinanziert. Die Auszahlung der Leistungen ist nur als lebenslange Rente möglich, es gibt kein Kapitalwahlrecht wie bei den klassischen Rentenversicherungen.

Beiträge zu Basisrenten-Versicherungen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Beiträge sind jedoch durch einen Höchstbetrag begrenzt. Der Höchstbetrag ändert sich jährlich. Für 2019 gilt: 24.305 € für Ledige und 48.610 € für Verheiratete. Davon können mit jährlich steigendem Prozentsatz Teilbeträge als Sonderausgaben angesetzt werde. Der Prozentsatz für 2019 ist 88 %, sodass in dem geschilderten Fall für Ledige ein Betrag von maximal 21.388 € und für Verheiratete 42.776 € als Sonderausgaben zur Verfügung stehen.

Die monatliche Rente ist steuerpflichtig. Der Prozess ist gleich dem bei der Riester-Rente.  Als junger Arbeitnehmer sind die Rentenauszahlungen zu 100 % dem Einkommen hinzu zu rechnen und zu versteuern.

Wem es möglich ist, als Lediger 24.000 € oder als Ehepaar 48.000 € jährlich in einen Basisrenten-Vertrag einzuzahlen, kommt auf nach 35 Jahren Laufzeit auf eine Rente von ca. 5.000 € /Monat bzw. 10.000 €/Monat. Unter Berücksichtigung einer Inflationsrate von 2 % bleibt als Kaufkraft zu Rentenbeginn 2.400 €/Monat bzw. 4.800 €/Monat aus heutiger Sicht. Bei kleineren Beitragen für die Basisrenten-Versicherung ermäßigen sich die Rentenzahlungen entsprechend.

 

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Falle von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

Betriebliche Altersvorsorge kann allen Arbeitnehmern und (nicht-)beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sowie Vorständen einer Aktiengesellschaft zugestanden werden.

Es gibt folgende Durchführungswege:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
  •  Pensionsfonds

Für den Arbeitnehmer ist eine betriebliche Altersvorsorge aus Gründen der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen vorteilhaft. Es handelt sich um eine ökonomisch höchst sinnvolle Entgeltumwandlung: Gehalt wird zu Pensionsanspruch umgewidmet.

Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben nach dem BetrAVG einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehalt in eine betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung). Die Höhe ist auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (Rechengröße im Sozialversicherungsrecht) begrenzt. Dies ist im Jahr etwas mehr als 3.000 €.

 

Klassische Rentenversicherung

Die klassische Rentenversicherung versichert eine lebenslange Leibrente für eine versicherte Person, die ab einem vorher festgelegten Alter gezahlt wird. Es wird somit der Erlebensfall ab einem vereinbarten Alter finanziell abgesichert. Die klassische Rentenversicherung ist kapitalgedeckt.

Im Ansparprozess werden die Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt. Wer heute eine klassische Rentenversicherung abschließt, hat in der Ansparphase keine steuerlichen Vorteile.

Es gibt keine staatlichen Zulagen und die steuerlichen Anreize erfolgen erst in der Rentenphase. In Gegensatz zur Riester- und Basisrente braucht nur der Ertragsanteil der Rente versteuert werden.

Tipps:

  • Es ist darauf zu achten, dass ein provisionsfreier Tarif angeboten wird. Dies gilt besonders dann, wenn bereits ein Angebot mit einem provisionsbelastete Tarif vorliegt. Die Beiträge bei einem sogenannten „Netto-Tarif“ (ohne Provision) sind in der Regel um 8 % - 10 % günstiger. Bei einer Gesamtbeitragssumme von 100.000 € sind dies bis zu 10.000 €. Der Prozentsatz von 8 % - 10 % ist unabhängig von der Gesamtbeitragssumme und gibt genauso für Summen von 30.000 € (3.000 € Ersparnis) wie für Summen von 500.000 € (50.000 € Ersparnis).

 

  • Bei der Wahl der passenden Rentenhöhe zu Rentenbeginn ist der Kaufpreisverlust (Inflation) in der Ansparphase zu beachten. Bei einer Beitragslaufzeit von 35 Jahren verringert sich die Kaufkraft bei einer Inflationsrate von jährlich 2 % um die Hälfte. Insofern muss die Höhe der Rente entsprechend verdoppelt werden, um die gewünschte Kaufkraft zu erzielen.

 

  •  Bei einer Dynamisierung von Beiträgen in der Ansparphase ist bei provisionsbelasteten Tarifen besondere Vorsicht geboten, weil der Vermittler an jeder automatischen Beitragserhöhung durch Zahlung von  entsprechenden Provisionen beteiligt wird. Diese Beiträge werden von der versicherten Person mit der Beitragserhöhung bezahlt, obwohl der Vermittler keine weitere eigene Leistung erbringt. Eine jährliche Beitragserhöhung um 3 % erhöht die Provision des Vermittlers nach 25 Jahren gegenüber seiner Abschlussprovision am Anfang um das Doppelte. Ohne Gegenleistung erhält er bei einer Abschlussprovision von z.B. 5.000 € den gleichen Betrag von 5.000 € insgesamt nochmal, verteilt über die nächsten 25 Jahre.

    Bei provisionsfreien Tarifen tritt dieses Problem nicht auf. Dort ist eine Dynamisierung der Beiträge auf Wunsch der versicherten Person ohne Bedenken.


          Bei provisionsfreien Tarifen tritt dieses Problem nicht auf. Dort ist eine Dynamisierung der Beiträge auf Wunsch der                            versicherten Person ohne Bedenken.

 

  • Die Rentenversicherung sollte für die Rentenphase einen „Guthabenschutz“ haben, der sicherstellt, dass bei einem frühen Tod der versicherten Person die Hinterbliebenen entweder den nicht verbrauchten Teil des Deckungskapitals erhalten oder eine garantierte Rentenzahlungsdauer vorgesehen wird, selbst wenn die versicherte Person nicht mehr lebt.

 Die Zahlenrecherchen werden von Hertel Versicherungen, dem unabhängigen Online-Makler mit Versicherungsangeboten ohne Provision, unterstützt (www.hertelversicherungen.de)

 

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