Restschuldversicherung: bitte nicht!

           

·       Generell wird vom Abschluss einer Restschuldversicherung bei einer Bank im Rahmen der Aufnahme eines Privatkredits abgeraten. Dies gilt sowohl für den Baustein Todesfallversicherung als auch für das Gesamtpaket aller Bausteine.

·       Durch die geringe Leistung des Versicherers – maximal 12 bis 18 Monatsraten – kann nicht von einem Schutz der Hinterbliebenen gesprochen werden.

·       Auch die Höhe der von den Banken verdienten Provisionen zwischen 30 % und 65 % machen eine Restschuldversicherung aus Sicht der versicherten Person nicht attraktiv.

·       Anstelle des Bausteins Todesfallversicherung sollte lieber eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt ebenfalls das Risiko der Rückzahlung des Restkredits ab. Darüber hinaus ist sie deutlich preisgünstiger und kann mit einer für die gesamte Lebenssituation der versicherten Person angemessenen Versicherungssumme vereinbart werden.

·       Die Arbeitslosigkeits-/Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt nur vorübergehend, meist für 12 Monate. Die Leistung ist somit begrenzt auf die 12fache monatliche Kreditrate. Die Leistung pro Jahr liegt selten über 15.000 €. Außerdem ist eine Karenzzeit zu beachten, in der keine Leistung gezahlt wird. Sie beträgt häufig im Markt bei Arbeitsunfähigkeit 42 Tage (wegen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) und bei Arbeitslosigkeit 60 Tagen (wegen des Kündigungsschutzes). Ebenfalls ist die Wartezeit bei Arbeitslosigkeit nach Versicherungsbeginn zu berücksichtigen. Sie beträgt im Marktdurchschnitt 90 Tage.

  

·       Sollten die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit aus Sicht des Kreditnehmers trotzdem von hoher Bedeutung sein, ist es ratsam, zunächst auf dem Versicherungsmarkt außerhalb des Bankenvertriebs nach möglichen Alternativen Ausschau zu halten.

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