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Versicherungsbedarf bei Angestellten

Angestellter einschl. selbstständiger Handwerker, Hausgewerbetreibende, Künstler, Publizist oder Selbstständiger in Bildung und Pflege: Höchste Priorität bei Versicherungen

Die mit hoher Priorität versehenen Versicherungen lassen sich wie folgt darstellen für:

 

        Hohe Priorität

 

         Versicherung

     Schadenpotenzial/

     Leistungsbedarf/

     Anspruchshöhe

 

                     1

 

 

Private Haftpflicht

 

         10.000.000 €

                     

                     2

 

 

Unfall

 

               500.000 €

 

                     3

 

Berufsunfähigkeit

 

 

               300.000 €

 

                     4

 

 

Altersvorsorge

 

               250.000 €

 

                    (5)

 

 

(Gebäude)

 

              (250.000 €)

 

Der Leistungsbedarf im Falle einer Berufsunfähigkeit lässt sich am besten durch den Barwert des erforderlichen zusätzlichen Geldbetrages beschreiben. Der Barwert gibt den Betrag an, der zu Beginn der monatlichen Leistung notwendig ist, um über die Leistungsdauer die monatlichen Zahlungen sicher zu stellen. Für den Barwert wird ein risikofreier Zins von 2 % pro Jahr angenommen. Damit ist der Barwert generell niedriger als die Summe der Einzelzahlungen.

Bei einem Angestellten liegt bei einer Berufsunfähigkeit im Durchschnitt der zusätzlicher Bedarf bei mindestens 1.500 € im Monat, Hierbei wird bereits berücksichtigt, dass auch ein kleiner Betrag aus den Sozialversicherungen fließt. Die Leistungsdauer wird mit 30 Jahren angenommen. Hieraus ergibt sich ein Barwert von etwa 300.000 €.

Bei der Altersvorsorge leitet sich ein Barwert von 250.000 € ab, der sich aus dem Zusatzbedarf an monatlicher Rente von 1.400 € zur gesetzlichen Rente ergibt, die maximal 45 % des letzten Bruttogehaltes abdeckt. Die Leistungsdauer wird mit 25 Jahren angesetzt.

 

Alle diese Berechnungen sind Durchschnittswerte und können im Einzelfall erheblich - auch nach oben - davon abweichen. 

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