Hausratversicherung: Was ist zu beachten?

  • Ein Einschluss von Elementargefahren ist für Wohnungen die im Erdgeschoss oder im 1. Obergeschoss empfehlenswert. Der Preiszuschlag von höchstens 150 € im Jahr ist gering im Verhältnis zu der Höhe möglicher Schäden.

 

  • Wenn Fahrräder vorhanden sind, sollten ihr Diebstahl in den Deckungsumfang aufgenommen werden. Hierbei ist auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten. Der Einschluss von Fahrräder in die Hausratversicherung ist meistens günstiger als eine separate Fahrradversicherung.

 

  • Bei der klassischen Hausratversicherung kennt man die Leistungskürzung durch Unterversicherung. Dies gilt, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als die Summe der Neuwerte der versicherten Sachen ist. Eine mögliche Kürzung kann durch die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes verhindert werde. Der Versicherer ist hierzu bereit, wenn die Beitragsberechnung auf Basis der qm-Wohnfläche erfolgt. Dies ist zu empfehlen.

 

  •  Überspannungsschäden durch Blitz sowie Sachschäden durch Vandalismus sollten im Deckungsumfang enthalten sein.

 

  • Auf den Ausschluss einer Leistungskürzung bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden ist zu achten.

 

 

  • Die Provision für den Versicherungsvermittler beträgt zwischen 20 % und 30 % im Jahr. Diesen Betrag bekommt er jedes Jahr und nicht nur im Jahr der Beratung mit Versicherungsabschluss. Hausratversicherungen mit einen Netto-Tarif, d.h. ohne Berücksichtigung von Provisionen, sind um 20 % bis 30 % günstiger.

Hinweis:

Die Zahlenrecherche wird von Hertel Versicherungen, dem unabhängigen Online-Makler mit Versicherungsangeboten ohne Provisionsbelastung und Papierversand, unterstützt (www.hertelversicherungen.de)

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