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Unfallversicherung: für jeden besonders wichtig! (1.Teil)

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)  unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Für dauerhafte Beeinträchtigungen gibt es die Unfallversicherung gegen Invalidität und auf Wunsch den Einschluss für Unfalltod.

Zielgruppe:                            alle

Schadenpotenzial:                Invalidität                  500.000 € - 1.000.000 €
                                               Unfalltod                      100.000 € - 300.000 €

Priorität:                                Invalidität                    hoch
                                               Unfalltod                      hoch
                                                                                     (besser: Abschluss einer Risiko-  
                                                                                        Lebensversicherung)

Preisspanne:                          Invalidität                  80 € - 700 €
                                               Unfalltod                      Zuschlag von 50 % bis 200 %

 

Der große Unterschied in der Beitragshöhe zur Invalidität liegt in den preisrelevanten Faktoren:

  • Versicherungssumme/maximale Leistung

      Die Versicherungssumme als Vertragsbestandteil ist preisrelevant. Die maximale Leistung nennt dagegen den Betrag, der im Falle einer 100 %-tigen Invalidität ausgezahlt wird. Der Betrag kann durch die Wahl einer Progressionsstaffel höher als die Versicherungssumme des Vertrages liegen. Wichtig ist mit Blick auf die Absicherung von Großschäden die maximale Leistung.

 

  • Progression

      Die Progression leg fest, um wieviel sich die maximale Leistung bei 100 %-tiger Invalidität gegenüber der vereinbarten Versicherungssumme erhöht. Es gibt unterschiedliche Progressionen, angefangen von 225 % bis 1.000 %.
Ein Beispiel:
Versicherungssumme = 100.000 €, Progression = 500 %. Dann ist die maximale Leistung bei 100 %-tiger Invalidität = 500.000 €.
Zur Preiskalkulation:
Eine Unfallversicherung mit Versicherungssumme = 500.000 € ist immer deutlich teurer als eine Unfallversicherung mit Versicherungssumme = 100.000 € und Progression = 500 %. Die maximale Leistung ist für beide Unfallversicherungen die gleiche.

  • Tätigkeitsschwerpunkt

Der Tätigkeitsschwerpunkt ist für die Bestimmung des Beitrags in der Unfallversicherung sehr wichtig. Es wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:
      kaufmännische Tätigkeit
      handwerkliche Tätigkeit
Eine Unfallversicherung für handwerklich Tätige ist bis zu 50 % teurer als eine für kaufmännisch Tätige.

 

  • Provision

      Die Provision der Versicherungsvermittler liegt bei 30 % - 40 % pro Jahr, d.h. der Vermittler erhält jedes Jahr, die die Unfallversicherung läuft, 30 % - 40 % der gezahlten Beiträge.

 

  • Versicherungsbedingungen

      Die meisten Versicherungsanbieter haben mehrere Bedingungsbausteine zur Auswahl. Meistens sind es drei mit unterschiedlichen Namen, z.B. Compact, Classic und Comfort. Sie unterscheiden sich in der Anzahl der Zusatzleistungen und deren Höhe der Versicherungssummen. Alle Bausteine decken aber die Folgen eines Unfalls gemäß der Definition ab. Die umfassenderen Bedingungsbausteine sind natürlich preistreibend.

 

  • Mehrleistung

      Die Grundsumme einer vereinbarten Invaliditätsleistung kann durch eine Mehrleistungsklausel erhöht werden, um die versicherte Person bei besonders hohen Unfallschäden finanziell besser zu stellen. Dann wird z.B. ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, z. B. ab 50 % oder ab 90 % die volle Leistung erbracht, die ansonsten erst bei einem Invaliditätsgrad von 100 % gezahlt würde.

Zur Großschadenabsicherung sind solche Deckungskonzepte sinnvoll, obwohl sie den Preis für die Unfallversicherung erhöhen.

 

  • Franchise

      Franchisen sind normalerweise Selbstbeteiligungen der versicherten Person am Schaden. In diesem Fall liegt der Sachverhalt anders. Es gibt keine absolute oder prozentuale Selbstbeteiligung am Schaden. Es geht um eine sogenannte Integralfranchise auf Basis des Invaliditätsgrads. Bis zu einer Höhe von z.B. 20 % Invaliditätsgrad leistet der Versicherer keine Entschädigung. Ab 21 % Invaliditätsgrad jedoch die ungekürzte vertragliche Leistung. Damit werden Kleinschaden komplett ausgeschlossen. Dies wirkt positiv auf den Preis und reduziert den  Beitrag signifikant, weil die meisten gemeldeten Schäden Kleinschäden sind. Auf die Großschadenabsicherung haben Franchisen keinen Einfluss.

 

 

  • Ausschnittsdeckung

      Ausschnittsdeckungen beschreiben Deckungskonzepte für bestimmt Gruppen, Tätigkeiten, zeitliche oder räumliche Beschränkungen. Es gibt z.B. eine Unfallversicherung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die nur während der Tätigkeit als Ehrenamtlicher im Auftrag der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr gilt. Ausschnittsdeckungen sind für die versicherten Personen zielführend und reduzieren den Preis für die Unfallversicherung erheblich.

 

Tipps

 

  •  Wenn es um die Absicherung von Großschäden geht, sollte die maximale Leistung nicht unter 500.000 € liegen, besser wäre eine Leistung von 1.000.000 €. Dabei ist es aus Preisgründen zweckmäßig, eine Progression von 500  zu wählen. Dann reicht bei einer maximalen Leistung von 500.000 € eine Versicherungssumme von 100.000 € aus.

 

  • Wenn der Versicherungsanbieter eine Mehrleistung anbietet, ist dies zu empfehlen. Es ist bereits gut, wenn ab 90 % Invalidität die maximale Leistung erbracht wird. Unfallversicherungen, die bereits ab 50 % die volle Leistung erbringen, sind noch besser.

 

  • Alle Versicherungen in Deutschland sind als Anbieter zu empfehlen. Da die Definition eines Unfalls überall gleich ist, kommt es auf das Bedingungswerk bei Vergleich von Angeboten weniger an als auf den Beitrag. Es sollte der preiswerteste Anbieter genommen werden.

 

  • Aus Preis/Leistungs-Überlegungen ist bei den meisten Anbietern das „mittlere“ Bedingungskonzept die passende Wahl.

 

  • Die Gliedertaxe ist besonders bei Berufen wichtig, bei denen es auf die einzelnen Glieder, seien es Finger, Hände, Arme, Füße oder Beine ankommt. Dann sollte die Gliedertaxe speziell gewählt werden, weil sie bestimmt, bei welcher dauerhaften Einbuße von Gliedern welcher Invaliditätsgrad angenommen wird. Bei einem Pianisten z.B.  sollten die Finger bei Unfallfolgen mit einem besonders hohen Invaliditätsgrad versehen werden.

 

  • Mit Blick auf die Absicherung von Großschäden kann eine Franchise zur Preissenkung vereinbart werden. Sie sollte aber nicht über 20 % liegen.

 

  • Es ist darauf zu achten, dass ein provisionsfreier Tarif angeboten wird. Die Beiträge bei einem sogenannten „Netto-Tarif“ (ohne Provision) sind in jedem Jahr der Laufzeit um 30 % - 40 % günstiger.

 

 

  • Da die Unfalltod-Zusatzversicherung nur eine Ausschnittsdeckung ist, sollte hierauf verzichtet werden und stattdessen besser eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen werden. Dort ist die Ursache für den Tod nicht an einen Unfall geknüpft.

 

Hinweis:

Die Zahlenrecherche wird von Hertel Versicherungen, dem unabhängigen Online-Makler mit Versicherungsangeboten ohne Provisionsbelastung und Papierversand, unterstützt (www.hertelversicherungen.de)

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