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Versicherungseinkauf: Welche Rechtsform eines Versicherers ist die beste?

Es gibt in Deutschland drei gültige Rechtsformen:

AG (Aktiengesellschaft)

KöR (Körperschaft des öffentlichen Rechts)

VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)

 

Eine Aktiengesellschaft ist die häufigste Form in der Versicherungsbranche, weil sie aus Sicht der Eigentümer die höchste Flexibilität aufweist. Das Unternehmen gehört den Besitzer der Aktien und bedient diese bei Gewinn mit Dividenden. Da die meisten Versicherungsunternehmen zum Jahrsende einen Gewinn ausweisen, gibt es genügend reiche Personen oder Gesellschaften im In- und Ausland, die Interesse am Kauf von Versicherungsaktien bei uns haben. Das bedeutet, dass Gewinne, die der Versicherer mit meinen Prämienzahlungen erwirtschaftet, wohlhabenden Menschen im In- und Ausland zugutekommen. Ich glaube nicht, dass das jeder Kunde gut findet.

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine Spezialform. Ihre Eigentümer sind letztendlich immer Kommunen oder vergleichbare Einrichtungen. Sie sind dem Gemeinwohl verpflichtet und unterstützen im Rahmen von Sponsoring gemeinnützigen Einrichtungen und Veranstaltungen. Der danach verbleibende Gewinn erhalten die jeweiligen Kommunen als Eigentümer. Diese Gewinne kommen dann der Gesellschaft in der Region in vollem Umfang zu Gute. Diese Form ist gemeinnützig. Jeder Kunde wird sich mit dieser Gewinnverwendung aus seinen Prämienzahlungen eher wiederfinden.

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (kurz: auf Gegenseitigkeit) ist die dritte zugelassene Form. Hierbei sind die Kunden Mitglieder des Vereins und damit Eigentümer. Der Verein gehört seinen Mitgliedern/Kunden und somit der erwirtschaftete Gewinn den Versicherungsnehmern. Dies ist für die Kunden die beste Form, da die Gewinne nur ihnen zustehen bzw. zu ihrem Nutzen verwendet werden.

Entscheidend ist bei diesen Überlegungen die Rechtsform der Muttergesellschaft oder Holding, der Gesellschaft, die das jeweilige Versicherungsunternehmen besitzt. Der Hinweis ist wichtig, weil viele Erstversicherer als Aktiengesellschaft gebildet sind, ihre Muttergesellschaft/Holding aber ein VVAG oder ein KöR sind. Es gibt sogar Konstruktionen, die mehrschichtig aufgebaut sind, z.B.:

Die Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft ist eine AG und gehört zu 100 % der Alte Leipziger Holding Aktiengesellschaft, wieder eine AG. Diese ist aber zu 100 % im Besitz der Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, ein VVaG, der ausschließlich den Mitgliedern/Kunden gehört. Oder:

Die ÖRAG als Rechtsschutzversicherer ist eine AG und hat als Eigentümer nur die öffentlichen Versicherer als KöR. Diese sind im wesentlichen Eigentum der Sparkassen, die wiederum zu 100 % den Kommunen gehören. Die Gewinn der ÖRAG steht somit letztendlich ausschließlich dem Gemeinwohl, also uns als Bürger, zur Verfügung.

 

Sie sehen, es ist nicht immer einfach, zu prüfen, ob ein Versicherungsunternehmen Gewinne aus den Prämieneinnahmen seiner Kunden

  • Aktionäre durch Dividenden bereichert
  • dem Gemeinwohl dient oder
  •  zum Nutzen ihrer Kunden über ihre Mitgliedschaft verwendet.

Persönlich ist mir die dritte Form am liebsten. Mit der Zweiten kann ist aber auch gut leben.

 

Tipp:

  • Prüfen Sie zuerst, welche Rechtsform die Muttergesellschaft/Holding ihres bevorzugten Versicherers hat.
  • Bei etwa gleicher Prämie für ein vergleichbares Angebot entscheiden Sie sich für die Rechtsform, die ihnen persönlich am nahesten steht:

 

VVaG
KöR
AG

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