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Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten/Auszubildende

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient zur finanziellen Absicherung, wenn die versicherte Person durch Krankheit oder Unfallfolgen einen Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 % hat. Hierbei spielt die Art der Erkrankung keine Rolle. Sie schließt die Versorgungslücke zur Sicherstellung des Lebensstandards.

 

 Schadenpotenzial:    für Studenten/Auszubildende                     300.000 € - 500.000 €
 Priorität:                      hoch

 

Die Berufsunfähigkeit ist schon für Studenten und Auszubildende wichtig, weil gerade für dieser Gruppe bei einer Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung keinen oder nur einen geringen Schutz bieten. Alleine mit den Sozialversicherungen in Deutschland können Sie Ihren Lebensstandard nicht annähernd halten.

Bei Studenten und Auszubildenden ist die notwendige monatliche Leistung für eine Berufsunfähigkeit zunächst geringer als bei Angestellten, weil die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist.

Die Leistung pro Monat für einen adäquaten Schutz sollte mindestens 1.200 € im Monat betragen. Die Höhe des Bedarfes  sollte zu Beginn der beruflichen Tätigkeit und dann alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls bei erheblichen Gehaltserhöhungen angepasst werden.

 

Tipps

  • Die monatliche Leistung sollte – je nach individueller Situation – zwischen 50 % und 70 % des geplanten monatlichen Nettoeinkommens liegen.

 

  • Es ist darauf zu achten, dass auch ein provisionsfreier Tarif angeboten wird. Die Beiträge bei einem sogenannten „Netto-Tarif“ (ohne Provision) sind in der Regel um 8 % - 10 % günstiger. Der Prozentsatz von 8 % - 10 % als Unterschied zwischen „Brutto“- und „Netto“-Tarif gilt unabhängig von der Wahl der beitragsrelevanten Parameter.

 

  • Bei einer Dynamisierung von monatlichen Leistungen in der Beitragsphase ist bei provisionsbelasteten Tarifen besondere Vorsicht geboten, weil der Vermittler an jeder automatischen monatlicher Erhöhung der Leistung durch Zahlung von  entsprechenden Provisionen beteiligt wird. Diese Beiträge werden von der versicherten Person mit der Beitragserhöhung bezahlt, obwohl der Vermittler keine weitere eigene Leistung erbringt. Eine jährliche Dynamisierung der Leistung um 5 % erhöht die Provision des Vermittlers nach 35 Jahren gegenüber seiner Anschlussprovision am Anfang um das viereinhalbfache. Der Vermittler erhält bei einer verdienten Abschlussprovision von z.B. 2.000 € den viereinhalbfachen Betrag von weiteren 9.000 € über die nächsten 35 Jahre alleine durch die Dynamisierung. Insgesamt bekommt er bei nicht gekündigtem Vertrag eine Provision von 11.000 €!


Bei provisionsfreien Tarifen tritt dieses Problem nicht auf. Dort ist eine Dynamisierung der monatlichen Leistung ohne Bedenken.

 

 Hinweis:

Die Zahlenrecherche wird von Hertel Versicherungen, dem unabhängigen Online-Makler mit Versicherungsangeboten ohne Provisionsbelastung und Papierversand, unterstützt (www.hertelversicherungen.de)

 

 

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