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Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient zur finanziellen Absicherung, wenn die versicherte Person durch Krankheit oder Unfallfolgen einen Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 % hat. Hierbei spielt die Art der Erkrankung keine Rolle. Sie schließt die Versorgungslücke zur Sicherstellung des Lebensstandards.

 

 Schadenpotenzial:    für Selbstständige                             600-000 € - 1.000.000 €

 Priorität:                      hoch

 

Das Risikopotential für Selbstständige lässt sich in drei Gruppen unterschieden:

 

Alter: bis 35, kaufmännischer Tätigkeitsschwerpunkt

 

Die Berufsunfähigkeit ist für junge Selbstständige mit kaufmännischem Tätigkeitsschwerpunkt wichtig, weil für Selbstständige bei einer Berufsunfähigkeit die Sozialversicherungen keinen Schutz bieten.

Die Leistung pro Monat für einen adäquaten Schutz sollte mindestens 70 % des monatlichen Einkommens betragen. Die Höhe des Bedarfes  sollte alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

 

Alter: bis 35, handwerklicher Tätigkeitsschwerpunkt

 

Die Berufsunfähigkeit ist besonders für junge handwerklich tätige Selbstständige von Bedeutung, weil die Eintrittswahrscheinlichkeit deutlich höher als bei den kaufmännisch Tätigen liegt.

Obwohl der Beitrag für eine angemessene  Berufsunfähigkeitsversicherung gerade für handwerklich Tätige bereits im jungen Alter recht hoch ist, bleibt sie für gesunde Selbstständige alternativlos.

Die Leistung pro Monat für einen adäquaten Schutz sollte für nicht Versicherungspflichtige mindestens 70 % des Einkommens betragen. Ansonsten sind 50 % zu empfehlen. Die Höhe des Bedarfes  sollte alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

 

Alter: 36 - 52

 

Obwohl der Beitrag für eine angemessene  Berufsunfähigkeitsversicherung besonders bei Beginn im höheren Alter hoch ist, bleibt sie für gesunde Selbstständige alternativlos.

Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der passenden monatlichen Leistung in höheren Altern nicht bezahlbar sein, ist eine Absicherung mit einer niedrigeren Leistung besser als keine. Auf dem Markt gibt es für diese Fälle unter Produktnamen wie z.B. „Existenzsicherungs-Policen“ oder „erweiterte Invaliditätsversicherung“ die Möglichkeit einer Kombination aus einzelnen definierten Deckungselementen. In einem Vertrag werden Unfälle mit Invaliditätsfolge, der Verlust von Grundfähigkeiten wie Sprechen, Hören oder Sehen, Pflegebedürftigkeit und schwere Erkrankungen an Organen sowie Krebs abgesichert. Diese Versicherungen bieten aber einen wesentlich geringeren Deckungsumfang als eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung.

Preisspanne

Um ein Gefühl für Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen wird folgendes Beispiel gerechnet:

Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn:                          23 Jahre

Laufzeit:                                                                                             40 Jahre

Leistungsschlussalter:                                                                       63 Jahre

 

 

Tätigkeit

 

 

Monatliche Leistung

Monatlicher Beitrag mit Überschuss-beteiligung und mit Provision

Monatlicher Beitrag mit

Überschuss-beteiligung und ohne Provision

 

Kaufmännische

Tätigkeit

 

           750 €

 

           25 €

 

 

             22 €

 

 

 

 

        1.000 €

 

            33 €

 

             29 €

 

 

 

 

        1.500 €

 

            49 €

 

             42 €

 

Dachdecker

 

 

            750 €

 

            65 €

 

             60 €

 

 

 

 

         1.000 €

 

            86 €

 

             79 €

 

 

 

 

         1.500 €

 

          128 €

 

           117 €

 

Die Tabelle zeigt:

  • Der Preisunterschied zwischen einem Selbstständigen mit kaufmännischer Tätigkeit und einem Dachdecker liegt bei dem zweieinhalbfachen. Der Dachdecker zahlt deutlich mehr als das Doppelte wie der kaufmännisch Tätige.
  • Die Tarife mit und ohne Provision unterscheiden sich um 9 %. Im Falle der Dachdeckers mit einer monatlichen Leistung von 1.500 € zahlt die versicherte Person über 40 Jahre einen Gesamtbeitrag von 61.440 € mit Provisionsbelastung, bei einem Tarif ohne Provision nur 56.160 €, also 5.280 € weniger.

 

Der Beitrag hängt ab von:

  • Tätigkeit/Beruf
  • Monatlicher Leistung
  • Alter
  •  Laufzeit
  • Vorerkrankungen
  • Tarifart (mit oder ohne Provision)

 

Tipps

  • Die monatliche Leistung sollte – je nach individueller Situation – zwischen 50 % und 70 % des monatlichen Nettoeinkommens liegen.

 

  • Es ist darauf zu achten, dass auch ein provisionsfreier Tarif angeboten wird. Die Beiträge bei einem sogenannten „Netto-Tarif“ (ohne Provision) sind in der Regel um 8 % - 10 % günstiger. Der Prozentsatz von 8 % - 10 % als Unterschied zwischen „Brutto“- und „Netto“-Tarif gilt unabhängig von der Wahl der beitragsrelevanten Parameter.

 

  • Bei einer Dynamisierung von monatlichen Leistungen in der Beitragsphase ist bei provisionsbelasteten Tarifen besondere Vorsicht geboten, weil der Vermittler an jeder automatischen monatlicher Erhöhung der Leistung durch Zahlung von  entsprechenden Provisionen beteiligt wird. Diese Beiträge werden von der versicherten Person mit der Beitragserhöhung bezahlt, obwohl der Vermittler keine weitere eigene Leistung erbringt. Eine jährliche Dynamisierung der Leistung um 5 % erhöht die Provision des Vermittlers nach 35 Jahren gegenüber seiner Anschlussprovision am Anfang um das viereinhalbfache. Der Vermittler erhält bei einer verdienten Abschlussprovision von z.B. 2.000 € den viereinhalbfachen Betrag von weiteren 9.000 € über die nächsten 35 Jahre alleine durch die Dynamisierung. Insgesamt bekommt er bei nicht gekündigtem Vertrag eine Provision von 11.000 €!


Bei provisionsfreien Tarifen tritt dieses Problem nicht auf. Dort ist eine Dynamisierung der monatlichen Leistung ohne Bedenken.

 

  • Arbeitsunfähig ist jeder, der einen »gelben Schein« vom Arzt erhält. Bei der Arbeitsunfähigkeit wird - im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit - davon ausgegangen, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht dauerhaft sein wird. Da sich die Genesung mancher Krankheiten auch mehrere  Monate hinziehen kann, kann sich für die versicherte Person hieraus eine finanzielle Schieflage ergeben. Für diesen Fall sollte der Versicherer zusätzlich eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit anbieten, die an eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Klausel übergangslos angekoppelt werden kann.

 Hinweis:

Die Zahlenrecherche wird von Hertel Versicherungen, dem unabhängigen Online-Makler mit Versicherungsangeboten ohne Provisionsbelastung und Papierversand, unterstützt (www.hertelversicherungen.de)

 

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