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Rentenversicherung: Sicherheit im Alter, solange man lebt (3.Teil)

Es bleibt die Frage, für welche Situationen welche Rentenversicherung empfehlenswert ist:

 

 

Rentenversicherung

 

Besonders geeignet für …...

 

 

Riesterrente

 

 

Versicherungspflichtige in der gesetzliche Rentenversicherung

 

 

Basisrente

 

 

Alle, die Steuervorteile in der Ansparphase nutzen wollen

 

 

Betriebliche Altersvorsorge

 

Alle Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstände zur „Entgeltumwandlung“ und Nutzen von Steuervorteilen in der Ansparphase

 

Klassische Rentenversicherung

 

Alle, die Steuervorteile in der Rentenphase nutzen wollen, weil Geld durch Erbschaft, Schenkung, Immobilienverkauf oder sonstige Gewinne zufließt.

 

Fondsgebundene Rentenversicherung/ „Indexpolice“

 

Alle, die Steuervorteile in der Rentenphase nutzen wollen und eine höhere Chance/Risiko bei der Kapitalanlage wünschen.

 

 

Preisspanne:

Um ein Gefühl für Beiträge von Rentenversicherungen zu bekommen wird folgendes Beispiel gezeigt:

Klassische Rentenversicherung

Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn:                          27 Jahre

Laufzeit der Ansparphase:                                                                  35 Jahre

Rentenbeginn mit                                                                                 62 Jahre

Keine Dynamisierung

 

 

 

 

Monatliche Rentenhöhe zu Rentenbeginn

 

 

Kaufkraft der Rente nach Inflation von 2 % pro Jahr

Monatlicher Beitrag in der Ansparphase unter Anrechnung der Überschussbeteiligung

 

                      200 €

 

 

                 100 €

 

                     80 €

 

 

                      500 €

 

 

                 250 €

 

                   200 €

 

                  1.000 €

 

 

                 500 €

 

                   400 €

 

                  2.000 €

 

 

             1.000 €

 

                   800 €

 

                  5.000 €

 

 

             2.500 €

 

                2.000 €

 

                10.000 €

 

 

             5.000 €

 

                4.000 €

 

Es fällt auf, dass sich die Kaufkraft nach 35 Jahren bei einer Inflationsrate von jährlich 2 % halbiert. Deshalb ist bei einem Vertragsangebot die Höhe der ausgerechneten Gesamtrente mit Blick auf die Laufzeit der Beitragszahlungen entsprechend zu gewichten. Der Wert der in Aussicht gestellten Gesamtrente einschließlich Überschussbeteiligung sollte die gewünschte Kaufkraft in der Zukunft und nicht den zum heutigen Zeitpunkt als ausreichend betrachteten  Betrag abbilden. Insofern ist bei der Festlegung der Höhe der Gesamtrente ein inflationsbereinigter Faktor zu berücksichtigen.

 

Tipps:

  • Es ist darauf zu achten, dass ein provisionsfreier Tarif angeboten wird. Dies gilt besonders dann, wenn bereits ein Angebot mit einem provisionsbelastete Tarif vorliegt. Die Beiträge bei einem sogenannten „Netto-Tarif“ (ohne Provision) sind in der Regel um 8 % - 10 % günstiger. Bei einer Gesamtbeitragssumme von 100.000 € sind dies bis zu 10.000 €. Der Prozentsatz von 8 % - 10 % ist unabhängig von der Gesamtbeitragssumme und gibt genauso für Summen von 30.000 € (3.000 € Ersparnis) wie für Summen von 500.000 € (50.000 € Ersparnis).

  

  • Bei der Wahl der passenden Rentenhöhe zu Rentenbeginn ist der Kaufpreisverlust (Inflation) in der Ansparphase zu beachten. Bei einer Beitragslaufzeit von 35 Jahren verringert sich die Kaufkraft bei einer Inflationsrate von jährlich 2 % um die Hälfte. Insofern muss die Höhe der Rente entsprechend verdoppelt werden, um die gewünschte Kaufkraft zu erzielen.

 

  • Bei einer Dynamisierung von Beiträgen in der Ansparphase ist bei provisionsbelasteten Tarifen besondere Vorsicht geboten, weil der Vermittler an jeder automatischen Beitragserhöhung durch Zahlung von  entsprechenden Provisionen beteiligt wird. Diese Beiträge werden von der versicherten Person mit der Beitragserhöhung bezahlt, obwohl der Vermittler keine weitere eigene Leistung erbringt. Eine jährliche Beitragserhöhung um 3 % erhöht die Provision des Vermittlers nach 25 Jahren gegenüber seiner Abschlussprovision am Anfang um das Doppelte. Ohne Gegenleistung erhält er bei einer Abschlussprovision von z.B. 5.000 € den gleichen Betrag von 5.000 € insgesamt nochmal, verteilt über die nächsten 25 Jahre.


          Bei provisionsfreien Tarifen tritt dieses Problem nicht auf. Dort ist eine Dynamisierung der Beiträge auf Wunsch der                            versicherten Person ohne Bedenken.

 

  • Die Rentenversicherung sollte für die Rentenphase einen „Guthabenschutz“ haben, der sicherstellt, dass bei einem frühen Tod der versicherten Person die Hinterbliebenen entweder den nicht verbrauchten Teil des Deckungskapitals erhalten oder eine garantierte Rentenzahlungsdauer vorgesehen wird, selbst wenn die versicherte Person nicht mehr lebt.

 

  • Wenn der Wunsch nach einer fondsgebundenen Rentenversicherung besteht, sollte eine „Indexpolice“ (ETF’s) gewählt werden. Sie hat den Vorteil von geringeren Kapitalverwaltungskosten für den Versicherer, die sich positiv auf den Beitrag der versicherten Person durchschlägt. Außerdem ist die Schwankung im Wert des Investmentfonds über die Laufzeit niedriger, da in der Regel alle Unternehmen eines Aktienindex im Fonds enthalten sind. Einige Anbieter nehmen sogar bis zu 6 unterschiedliche Indexfonds in den Gesamtfonds auf, so dass das Risiko weltweit gestreut und damit deutlich schwankungsärmer ist.

 

  •  Einige Anbieter haben die Möglichkeit, bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung/Indexpolice eine Beitragsgarantie zuzusagen. Damit sind zumindest die eingezahlten Beiträge auch dann gesichert, wenn der Investmentfonds schlecht per formt. Zur Absicherung der Rentenzahlungen ist dies empfehlenswert.

Die Zahlenrecherchen werden von Hertel Versicherungen, dem unabhängigen Online-Makler mit Versicherungsangeboten ohne Provision, unterstützt (www.hertelversicherungen.de)

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