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Rentenversicherung: Sicherheit im Alter, solange man lebt (2.Teil)

Klassische Rentenversicherung

Die klassische Rentenversicherung versichert eine lebenslange Leibrente für eine versicherte Person, die ab einem vorher festgelegten Alter gezahlt wird. Es wird somit der Erlebensfall ab einem vereinbarten Alter finanziell abgesichert. Die klassische Rentenversicherung ist kapitalgedeckt.

Im Ansparprozess werden die Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt. Wer heute eine klassische Rentenversicherung abschließt, hat in der Ansparphase keine steuerlichen Vorteile.

Es gibt keine staatlichen Zulagen und die steuerlichen Anreize erfolgen erst in der Rentenphase. In Gegensatz zur Riester- und Basisrente braucht nur der Ertragsanteil der Rente versteuert werden. Der Wert richtet sich nach dem Alter der versicherten Person beim Rentenbeginn und bleibt dann konstant, z.B.:

 

  

 

 

Rentenbeginn im Alter von…

 

 

                Ertragsanteil

                               60

 

                       22 %

                              61

                       22 %

 

                              62

                       21 %

 

                              63

                       20 %

 

                              64

                       19 %

 

                              65

                       18 %

 

 

Die Steuer ist nur auf den verringerten Betrag zu zahlen. Hierzu ein Beispiel:

 

Alter zu Rentenbeginn:          63

Rentenhöhe pro Monat:        700 € (im Jahr: 8.400 €)

Ertragsanteil zum Rentenbeginn ab dem 63. Lebensjahr:    20 %.

 

Somit wird jedes Jahr bei einer Rentenzahlung von jährlich 8.400 € eine Steuer in Höhe von 504 € fällig. Dies entspricht einem Anteil an den 8.400 € von 6 %. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % für sonstige Einnahmen erhält der Rentner für diese Rentenzahlung im Jahr von 8.400 € einen Steuervorteil von 24 % x 8.400 € = 2.016 €.

Das Deckungskapital für die klassische Rentenversicherung wird äußerst vorsichtig angelegt. Das Risiko aus dieser Art der Kapitalanlage ist gering. Dies bedeutet aber auch, dass die Rendite aus der Kapitalanlage niedrig ist. Trotzdem wird im Durchschnitt eine Rendite um 2,5 % erreicht.

 

Fondsgebundene Rentenversicherung

Die fondsgebundene Rentenversicherung verbindet einen Fondssparplan mit einer lebenslangen Rentenzahlung. Sie ist einer klassische Rentenversicherung sehr ähnlich. Der Unterschied ergibt sich aus der Anlage des Deckungskapitals. Wie der Name schon sagt, wird bei der fondsgebundenen Rentenversicherung das Kapital der versicherten Person in Fonds angelegt. Die Kapitalanlage ist somit risikoreicher als bei der klassischen Rentenversicherung.  Die Wertentwicklung des Deckungskapitals hängt unmittelbar von der Entwicklung des Fonds ab. Ist der Fonds erfolgreich, ist die Rendite aus der Kapitalanlage höher als bei der klassischen Rentenversicherung, im gegenläufigen Fall niedriger. Um die Schwankungen zum Ende der Ansparphase zu verringern, werden in den letzten Jahren häufig Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um einen plötzlichen Absturz des Fonds zu verhindern. Trotzdem bleibt ein gewisses Restrisiko, ob die fondsgebundene Versicherung besser per formt als die klassische Rentenversicherung.

 

„Indexpolice“

Die „Indexpolice“ ist eine spezielle Form der fondsgebundenen Rentenversicherung. Die Kapitalanlage erfolgt in einem Indexfonds. Indexfonds sind Investmentfonds, die einen bestimmten Börsenindex (z. B. DAXDow Jones) möglichst exakt nachbilden. Dazu investieren die Fonds zum Beispiel in die dem Index zugrunde liegenden Wertpapiere im gleichen Verhältnis wie der Index.

In diesem Zusammenhang werden auch immer ETF’s genannt. ETF steht für „exchange-traded fund“ und meint einen Investmentfonds, der an einer Börse gehandelt wird. Er wird im Normalfall nicht über die emittierende Investmentgesellschaft, sondern über die Börse erworben und veräußert. Da die meisten börsengehandelten Fonds passiv verwaltete Indexfonds sind, ist die Verbindung von ETF’s, Indexfonds und Indexpolice als spezielle fondsgebundene Rentenversicherung nachvollziehbar.

Indexpolicen verursachen weniger Verwaltungskosten des Versicherers für die Kapitalanlage und sind durch die breite Streuung, z.B. über alle Unternehmen, die im DAX gelistet sind, in der Wertentwicklung deutlich stabiler als gewöhnliche Investmentfonds.

Zusammenfassend lassen sich die verschiedenen Rentenversicherungen wie folgt darstellen:

 

 

Rentenver-sicherung

 

 

Risiko

 

Chance

 

Kapital-gedeckt

 

Staatliche Zulage

 

Steuerliche Anreize in der …

 

Riesterrente

 

 

 

gering

 

gering

 

      Ja

 

      Ja

 

Ansparphase

 

Basisrente

 

 

 

gering

 

gering

 

      Ja

 

      Nein

 

Ansparphase

Betriebliche

Altersvor-sorge

 

 

gering

 

gering

 

      Ja

 

      Nein

 

Ansparphase

Klassische

Rentenver-sicherung

 

 

gering

 

gering

 

      Ja

 

      Nein

 

Rentenphase

Fonds-gebundene Rentenver-sicherung

 

mittel

 

mittel

 

      Ja

 

      Nein

 

Rentenphase

 

„Indexpolice“

 

 

 

mittel

 

mittel

 

      Ja

 

      Nein

 

Rentenphase

 

 

  

Tipps:

  • Es ist darauf zu achten, dass ein provisionsfreier Tarif angeboten wird. Dies gilt besonders dann, wenn bereits ein Angebot mit einem provisionsbelastete Tarif vorliegt. Die Beiträge bei einem sogenannten „Netto-Tarif“ (ohne Provision) sind in der Regel um 8 % - 10 % günstiger. Bei einer Gesamtbeitragssumme von 100.000 € sind dies bis zu 10.000 €. Der Prozentsatz von 8 % - 10 % ist unabhängig von der Gesamtbeitragssumme und gibt genauso für Summen von 30.000 € (3.000 € Ersparnis) wie für Summen von 500.000 € (50.000 € Ersparnis).

 

  • Bei der Wahl der passenden Rentenhöhe zu Rentenbeginn ist der Kaufpreisverlust (Inflation) in der Ansparphase zu beachten. Bei einer Beitragslaufzeit von 35 Jahren verringert sich die Kaufkraft bei einer Inflationsrate von jährlich 2 % um die Hälfte. Insofern muss die Höhe der Rente entsprechend verdoppelt werden, um die gewünschte Kaufkraft zu erzielen.

 

  • Bei einer Dynamisierung von Beiträgen in der Ansparphase ist bei provisionsbelasteten Tarifen besondere Vorsicht geboten, weil der Vermittler an jeder automatischen Beitragserhöhung durch Zahlung von  entsprechenden Provisionen beteiligt wird. Diese Beiträge werden von der versicherten Person mit der Beitragserhöhung bezahlt, obwohl der Vermittler keine weitere eigene Leistung erbringt. Eine jährliche Beitragserhöhung um 3 % erhöht die Provision des Vermittlers nach 25 Jahren gegenüber seiner Abschlussprovision am Anfang um das Doppelte. Ohne Gegenleistung erhält er bei einer Abschlussprovision von z.B. 5.000 € den gleichen Betrag von 5.000 € insgesamt nochmal, verteilt über die nächsten 25 Jahre.


          Bei provisionsfreien Tarifen tritt dieses Problem nicht auf. Dort ist eine Dynamisierung der Beiträge auf Wunsch der                            versicherten Person ohne Bedenken.

 

  • Die Rentenversicherung sollte für die Rentenphase einen „Guthabenschutz“ haben, der sicherstellt, dass bei einem frühen Tod der versicherten Person die Hinterbliebenen entweder den nicht verbrauchten Teil des Deckungskapitals erhalten oder eine garantierte Rentenzahlungsdauer vorgesehen wird, selbst wenn die versicherte Person nicht mehr lebt.

 Die Zahlenrecherchen werden von Hertel Versicherungen, dem unabhängigen Online-Makler mit Versicherungsangeboten ohne Provision, unterstützt (www.hertelversicherungen.de)

 

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